Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
GBPolVDVDV§ 4 Laufbahnbefähigung
Stand: 10.06.2019
Der erfolgreiche Abschluss des Studiums vermittelt die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 4 GBPolVDVDV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Schleswig, 22.08.2019 – 12 B 5/19Zitiert von 5
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.